Studien-Akademie Magdeburg GmbH
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20.10.2022 | 09:00 Uhr – 13:00 Uhr |
Mit der Einführung der sog. Quick Fixes zum 01.01.2020 hat die EU einheitliche Regelungen für den innergemeinschaftlichen Warenhandel beschlossen. Ziel der Regelungen ist innergemeinschaftliche Reihengeschäfte und Konsignationslagerfälle zu vereinfachen und den Betrug bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu vermindern.
Neben der Umsetzung der Regelungen in nationales Recht, hat der deutsche Gesetzgeber die Quick Fixes zum Anlass genommen, auch die Reihengeschäfte mit dem Drittland neu zu regeln. Zu beachten ist dabei, dass diese Regelungen nicht EU-weit harmonisiert sind. Zudem hat sich die Finanzverwaltung zwischenzeitlich umfangreich zu Anwendungs-fragen im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferung sowie des Konsignationslagers geäußert, was erhebliche Bedeutung für die Beratungspraxis hat.
Das Seminar gibt Ihnen anhand von Praxisbeispielen Einblick in alle wesentlichen Aspekte bei Reihengeschäften, geht im Detail auf die Besonderheiten bei Konsignationslagergeschäften ein und zeigt Risiken bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auf. Ferner gibt das Seminar Gestaltungshinweise und zeigt den Handlungsbedarf auf, der sich für Sie in den einzelnen Bereichen ergibt.
I. Innergemeinschaftliche Lieferungen
1. Das Vorliegen einer gültigen ausländischen UID-Nummer
2. Zeitpunkt der innergemeinschaftlichen Lieferung
3. Die Abgabe der ZM als Voraussetzung für die Steuerfreiheit
4. Besonderheiten bei Verbringensvorgängen
5. Der Buch- und Belegnachweis
II. Das grenzüberschreitende Reihengeschäft
1. Unmittelbares Gelangen vs. Gebrochener Transport
2. Zuordnung der bewegten Lieferung im Reihengeschäft
3. Gestaltungsmöglichkeiten bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften
4. Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft
5. Reihengeschäfte mit dem Drittland
III. Konsignationslagergeschäfte
1. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vereinfachung
2. Abgrenzung des Konsignationslagergeschäfts von Fällen der verbindlichen Bestellung
3. Praxisfälle